Verhaltentipps bei Demonstrationen EA- Nummer: 0152 – 15330320

Diesen EA-Flyer gibt es als Handzettel (DinA5) in verschiedenen Sprachen.
Bitte downloaden und ausdrucken!

Vor der Demo

  •  geht auf Vorbereitungstreffen
  •  organisiert euch, bildet Gruppen
  •  EA-Nummer notieren: 0152 – 15330320

Ausrüstung

  • Mitnehmen:
  •  Gültiger Personalausweis
  •  Stift, Papier, Telefonkarte & ausreichend Geld
  •  Benötigte Medikamente
  •  Angemessene Kleidung (evtl. Klamotten zum Wechseln)
  •  Verpflegung & Stadtplan
  • Nie mitnehmen:
  •  Alkohol und andere Drogen
  •  Adressbücher, auch nicht im Handy gespeicherte Daten(z.B USB-Stick) und andere persönliche Aufzeichnungen
  • Nie tun:
  •  Keine Bilder und Videos von Aktionen online stellen. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten.

Bei der Demo

  •  Die Demo geschlossen halten (bei Bedarf Ketten bilden)
  •  Beim Weggehen Absprachen treffen
  •  Ruhig bleiben und keine Gerüchte schüren
  •  Die Demo am Ende gemeinsam verlassen

Festnahme – und dann?

  •  Bei Festnahme laut deinen Namen und Wohnort rufen.
  •  Die Polizei kann Personalien feststellen, d.h. den Ausweis und Angabe von Name, Vorna- me, Adresse, Geburtsdatum und –ort, allg. Berufsbezeichnung (z.B. Arbeiterin, Angestell- teR, StudentIn) verlangen aber nicht Schule, Arbeitsstelle, Angabe zu Eltern, sonstigen persönlichen Verhältnissen etc.
  •  Du solltest nichts unterschreiben. Du kannst in einer derartigen Situation nicht überblicken, welche Auswirkungen deine Unterschrift haben kann.
  •  Du bist auch nicht zu einer Unterschrift verpflichtet. Dir können aus der Verweigerung deiner Unterschrift keine Nachteile entstehen.

Verhör:

Bestehe auf deine Rechte.

  •  Du hast das Recht auf einen Anruf (EA, AnwältIn) nach § 34 II HSOG.
  •  Wenn du JugendlicheR (bis 18) oder HeranwachsendeR (bis 21) bist, haben deine Eltern umgehend das Recht zu erfahren, wo du festgehalten wirst bzw. was mit dir passiert. Es gelten viel strengere Vorschriften, die der Polizei vorschreiben wie sie mit dir umzugehen hat (PDV 382).
  •  Bei einer Verletzung hast du ein Recht auf ärztliche Behandlung.

Mache keinesfalls Angaben zur Sache!

(Aussageverweigerung nach § 12 Abs. II HSOG) Auch außerhalb der Vernehmung.

  •  Keine Gespräche mit der Polizei.
  • Jedes Gespräch ist eine Vernehmung.
  • Alles, was du dabei sagst, kann und wird gegen dich und deine FreundInnen verwendet werden, selbst wenn du glaubst, Entlastendes zu sagen.
  •  Falle auf keine Versprechungen der Polizei rein, sie kann sie eh nicht einhalten!
  •  Lasse dich durch keine Drohungen einschüch- tern.
  •  Keine Gespräche über Tathergänge. Vorsicht vor Spitzeln und Wanzen!
  •  Die Polizei darf dich längstens bis 24 Uhr des nächsten Tages festhalten. Bei weiterer Haft- dauer musst du dem Haftrichter vorgeführt werden.
  •  Es kann auch passieren, dass du vor einer Aktion/Demo in Gewahrsam genommen wirst, längstens bis zum Ende der Aktion. Dann unbedingt richterliche Vorführung fordern.
  •  Oder du bekommst einen Platzverweis, also das Verbot, einen bestimmten Platz zu be- treten. Wenn du es dennoch tust, kann es zu einer Ingewahrsamnahme kommen.

ED-Behandlung:

  •  Es kann sein, dass Du erkennungsdienstlich behandelt wirst (Fingerabdruck, Foto). Dies sagt nichts aus über den Tatvorwurf.
  •  Du hast keine rechtliche Möglichkeit, die ED-Behandlung zu verhindern, aber bleibt souverän und lass’ Dir nicht alles gefallen!
  •  Mache keine Angaben zu sonstigen per- sönlichen Merkmalen (Muttermale, Narben, Tatoos etc.)
  •  In jeden Fall solltest du Widerspruch gegen die ED-Behandlung einlegen.
  •  Achte darauf, dass dein Widerspruch zu Protokoll genommen wird.
  •  Auch hier nichts unterschreiben.

Nach der Freilassung

  •  Rufe den EA an und sage, dass du wieder draußen bist.
  •  Fertige sofort ein schriftliches Gedächtnisprotokoll (GP) an, mit Angabe der Umstände der eigenen Festnahme und Festnahme anderer.
  •  Es ist wichtig, dass du das GP so genau und detailliert wie möglich schreibst, besonders die Art und Weise deiner Festnahme und was mit euch gemacht wurde. Soweit möglich, schreibe die Adressen der ZeugInnen und dei- ner Mitgefangenen auf. Bringe das Protokoll zum EA oder zu Anwältin/Anwalt.
  •  Lasse Verletzungen umgehend behandeln. Lass dir ein Attest über deine Verletzung ausstellen. Du bist nicht verpflichtet, Angaben zum Verletzungshergang zu machen.

Verhalten als ZeugIn

  •  Siehst Du eine Festnahme, bemühe dich um Namen und Adresse der Festgenommenen und weiterer ZeugInnen, notiere Ort, Umstän- de und Uhrzeit. Wichtig sind auch Informationen über ausländerInnenrechtliche Umstände und Verletzungen.
  •  Wenn möglich, notiere auch die Nummer der Polizeieinheit, Dienstnummern der Beamten & Kennzeichen der Fahrzeuge.
  •  Gib diese Informationen sofort an den EA weiter!
  •  Hilfreich ist auch ein Gedächtnisprotokoll deiner Beobachtungen.

EA Frankfurt Demonstrationsfreiheit durchsetzen!
Auf Grund der Entwicklungen polizeilicher Re- pression während den Demonstrationen der letz- ten Jahre, war es notwendig einen dauerhaften Ermittlungsausschuss (EA) in Frankfurt zu organisieren. Im Kontext einer ungebrochenen Kontinuität von Repression und Polizeiwillkur während Demonstrationen in Frankfurt, gilt es die Betrof- fenen zu unterstützen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe Demonstrations- freiheit durchsetzen und den Demonstrant/innen die Sicherheit zu geben, dass sie nicht alleine und ohnmächtig den staatlichen Repressionsorganen ausgeliefert sind. Wir wollen verhindern, dass Demonstrant/innen aus Angst vor den Folgen staatlicher Repression davon abgehalten werden ihre Meinung, ihren Protest und Widerstand zum Ausdruck zu bringen.

E-Mail: info@ea-frankfurt.org
Kommunikation über E-Mail nur verschlüsselt!
Fingerprint: F863 DBE1 8C76 88BA 9F3C DE73 CE04 F1CF 775D 6368

Web: ea-frankfurt.org

EA-Nummer: 0152 – 15330320
DIe EA-Nummer ist kein Infotelefon!!

Keine Panik! – Bleib souverän und lass dir
nicht alles gefallen! -Besteh auf deine Rechte!